Ertragsausfallversicherung: Übernimmt die Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens auf Basis fester Tagessätze, wenn die Anlage nach einem versicherten Schaden vorübergehend ausfällt.
Minderertragsdeckung: Ausgleich von Mindererträgen infolge:
- Verminderter Globalstrahlung
- Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- Trennung vom Stromnetz durch den Energieversorger
- Ausfall des Einspeisezählers
Betreiberhaftpflichtversicherung: Da Betreiber von Photovoltaikanlagen ein Gewerbe anmelden müssen, bietet die Privathaftpflichtversicherung in der Regel keinen Schutz. Eine Betreiberhaftpflichtversicherung ist notwendig, um sich gegen Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der Anlage abzusichern.
Montageversicherung: Schützt die Anlage während der Montage vor Schäden durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt oder Diebstahl. Besonders sinnvoll für Installationsbetriebe und private Eigenmontage.