Krankenvollversicherung
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Der Kunde geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz
benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent
aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen
stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung
mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde
erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus
Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse
bezahlt worden wären.
Der Kunde ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft.
Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens
will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht
besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie
bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt
endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten
werden von seiner privaten Krankenversicherung
übernommen.
Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit
dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die
Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom
Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung
und mehr Know-how, was natürlich auch ein Vorteil für
den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im
Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit
für den Patienten dar.
Ein Elektroingenieur erleidet einen Bandscheibenvorfall,
weshalb er für drei Monate arbeitsunfähig ist. Sein Arbeitgeber
zahlt ihm das gewohnte Gehalt für die ersten
sechs Wochen der Krankheit weiter, danach erhält er
Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dieses beträgt
aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze monatlich
aber maximal 2.966,25 Euro im Monat. Ihm fehlen fast
2.000 Euro zu seinem gewohnten Nettoeinkommen. Da
er seine Zahlungsverpflichtungen natürlich auch nach
seinem Einkommen ausgerichtet hatte, tut das finanziell
schon weh. Ein Kollege von ihm, der vor einem Jahr
ebenfalls für ein paar Monate erkrankt war, ist privat
krankenversichert und konnte so sein komplettes Nettoeinkommen
für den Krankheitsfall absichern.
Die Ehefrau eines Kunden bekommt im Folgejahr ein
Kind. Bei der Geburt werden verschiedene gesundheitliche
Beeinträchtigungen festgestellt (u. a. Herzfehler).
Um dem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung
zu sichern, nimmt der Vater es in seine private
Krankenversicherung mit auf. Neugeborene können in
der privaten Krankenversicherung nämlich ohne Gesundheitsprüfung
in dem Versicherungsumfang mitversichert
versichert werden, den die Eltern bereits für
sich selbst gewählt haben. So sind Behandlungen bei
Spezialisten möglich, deren Kosten seitens einer Krankenkasse
nie komplett übernommen worden wären.
Für wen ist die Versicherung?
- Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
- Freie Arztwahl, auch Privatärzte • Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
- Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
- Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
- Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
- Krankenhaus- und Pflegetagegelder
- Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
- spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
- Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
- Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
- Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
- Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
- Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
- keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
- drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
- keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
- Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
- Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt
1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung - in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt
in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse
Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen
hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter
die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.6000 € fällt, also monatlich 4.800 €. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder
pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der
privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2017 unter 52.200 €
Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.