Pflegeversicherung
Beitragssätze der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung:
- Der Ehegatte (oder eingetragener Lebenspartner) haftet vor dessen Verwandten. (...) (§1608 (1) BGB)
- Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten (§20 SGB XII)
- Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§1601 BGB)
- Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig (§1606 (1) BGB)
- Unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linie haften die näheren vor den enfernteren (§1606 (2) BGB)
- Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach Ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§1606 (3) BGB)
Arbeitnehmer: Durschnitt von 12 zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs
Selbstständige: Durschschnittliche Einkünfte der zurückliegenden drei bis fünf Jahre abzüglich
Selbstständige: Durschschnittliche Einkünfte der zurückliegenden drei bis fünf Jahre abzüglich
- berufsbedingte Aufwendungen
- Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen
- Private Altersvorsorgekosten bis zu 5% des Bruttoeinkommens (BGH Urteil vom 28.07.1010)
- Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen einer Baufinanzierung
- Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils
- Miete und Mietnebenkosten, wenn diese nachgewiesen über 450,00 € liegen
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern und Ehegatten
- 1.600,00 € für den Unterhaltspflichtigen
- 2.880,00 € für Familien
Zum Schonvermögen gehört z.B.
- Altersvorsorgekapital nach §10a EStG (Riester/Rürup)
- Familien- und Erbstücke
- Musikinstrumente, Bücher
- 1.600,00 € Kapital, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 2.600,00€
- persönlicher Hausrat
- eine angemessene und selbstgenutzte Immobilie
- Sterbegeldversicherungen (bis 6.000,00 €) und Bestattungsvorsorgeverträge
- Sonstiges Vermögen, solange es nachweislich zur Finanzierung einer angemessenen und selbstgenutzten Immobilie dienen soll
- Gegenstände, die zur Erwerbstätigkeit notwendig sind (ein angemessenes Fahrzeug)