Sorgenfrei in den Ruhestand
Bestehende Versicherungen überprüfen
Die Prämie Ihrer Kfz-Versicherung wird u. a. auch von Ihrer jährlichen
Fahrleistung beeinflusst. Fallen mit Renteneintritt regelmäßige
Fahrten zur Arbeit mit dem Pkw weg, kann die im Vertrag
hinterlegte Fahrleistung ggf. entsprechend gesenkt werden. Dies
kann zu einer Senkung der Beiträge führen.
Viele Anbieter bieten Kunden ab dem 60. Lebensjahr (vereinzelt
auch früher) sog. „Seniorentarife“ an. Eine Umstellung auf einen
entsprechenden Tarif bringt in der Regel eine Beitragsersparnis.
Auch ist in diesen Tarifen der Versicherungsschutz oft gezielter
auf Ihre neue Situation abgestimmt.
Auch bei der Rechtsschutzversicherung bieten die meisten Versicherer Seniorentarife an, die etwas preiswerter ausfallen.
Auch benötigen Sie den Baustein des Berufs-Rechtsschutzes evtl. gar nicht mehr und können ihn ausschließen lassen.
Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, ist dieser in vielen Seniorentarifen mit gedeckt.
Ab einem gewissen Alter bieten normale Unfallversicherungstarife
keine Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität an,
sondern bilden aus dem Kapital eine lebenslange Rente für
Sie. Spezielle Unfallversicherungstarife für Senioren bieten bessere
Lösungen. Hier erhalten Sie je nach gewähltem Tarif ggf.
auch weiterhin eine Kapitalzahlung, um nötige Umbauten und
Anschaffungen nach einem Unfall durchführen zu können. Weiterhin
bieten solche Tarife oft eine ganze Reihe von nützlichen
Hilfeleistungen nach einem versicherten Unfall: Reinigung der
Wohnung, Wäschepflege, Hausnotrufdienst, etc.
Hier wird es normalerweise zu keinen Veränderungen kommen,
sofern Sie nicht umziehen, größere Anschaffungen
machen oder bauliche Veränderungen am Haus vornehmen
lassen. Wenn dies der Fall ist, muss dies dem Versicherer ggf.
angezeigt werden, um die Versicherungssumme entsprechend
anpassen zu können.
Prüfen Sie, ob evtl. noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung
für Sie besteht. Diese ist im Normalfall nicht mehr nötig, da
Sie als Rentner nun von Ihrem Ersparten und der Rente leben
können. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, Ihrem Beruf
weiter nachgehen zu können, bzw. einen Ersatz für das daraus resultierende Einkommen zu erhalten.
Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung werden
Sie in den Tarif für Rentner umgestuft. Hierfür fällt der Beitragssatz
etwas geringer aus, da das Krankengeld als versicherte
Leistung entfällt. Als privat Krankenversicherter können Sie
das Krankentagegeld als Tarif ausschließen lassen. Sie haben
keinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit mehr, der hier
Leistungsvoraussetzung wäre. Als Beihifeberechtigter erhöht
sich mit Pensionierung normalerweise Ihr Beihilfeanspruch auf
70 %. Ensprechend kann der Erstattungssatz Ihres Versicherungsvertrags
gesenkt werden.
Neuer Lebensabschnitt – neuer Absicherungsbedarf
Sind Sie bereits in Rente, sind Sie nun auch in der glücklichen Situation, hinsichtlich Ihres erworbenen Anspruchs bei
den Altersbezügen nicht mehr auf Schätzungen angewiesen zu sein. Sie wissen nun ganz konkret, womit Sie monatlich
auskommen müssen. Allerdings haben Sie bei Bedarf auch jetzt noch die Möglichkeit, Ihr Gesamtrentenniveau (gesetzliche
und private Renten zusammen) noch anzuheben: mit einer sofort beginnenden Rente gegen Einmalbeitrag.
Es mag auf den ersten Blick widersinnig wirken, bereits angespartes
oder eben erst aus einer Lebensversicherung erhaltenes
Vermögen in einen Rentenvertrag einzuzahlen, um es sich
dann monatlich zurück zahlen zu lassen. Bedenken Sie dabei
aber, dass Sie die monatlichen Rentenzahlungen für den Rest
Ihres Lebens erhalten. Wenn Sie noch viele Jahre leben, lohnt
sich das für Sie. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif kann
auch die Regelung im Fall Ihres Todes unterschiedlich ausfallen.
So bieten einige Anbieter die Möglichkeit, das nicht für Rentenzahlungen
verwendete Vertragsguthaben an eine von Ihnen eingesetzte,
bezugsberechtigte Person auszuzahlen oder für diese
daraus wiederum eine lebenslange Hinterbliebenenrente zu
bilden. Auf diesem Weg lässt sich beispielsweise das Problem
der Witwen- bzw. Witwerversorgung lösen. Auch kann dies eine steuerlich interessante Möglichkeit sein Ihr Vermögen zu
vererben. Generell ist zu empfehlen, sich mit dem Themenkreis „Erben und Schenken“ auseinander zu setzen.
Pflegebedürftigkeit kann auch junge Leute treffen, statistisch
gesehen ist der Großteil der Betroffene allerdings doch in höherem
Alter. Vor allem bei nötig gewordener stationärer Pflege
müssen Patienten gut die Hälfte der entstehenden Kosten
selbst aufbringen. Je nach Region und Heim sprechen wir hier
von 1.000 bis 2.000 Euro, die Sie jeden Monat selbst aufbringen
müssen. Wohnt ein Ehepartner weiterhin im gewohnten
Umfeld, ändert sich durch den Heimbezug des anderen
Partners fast nichts an den laufenden Fixkosten des Haushalts.
Nur die wenigsten werden daher in der Lage sein, den entstehenden
Kostenblock der professionellen Pflege noch zusätzlich
aus dem Haushaltseinkommen zu bestreiten. Haben Sie keine
Vorsorge für den Pflegefall getroffen, müssen ggf. Ihre Kinder
die offenen Kosten tragen – oder Sie werden im Alter noch zum Sozialfall, wenn das Amt dafür aufkommt. Es zeugt von
Verantwortungsbewusstsein, seine Angehörigen nicht mit diesem Problem im Regen stehen zu lassen.
Mit diesem Thema mag sich wohl niemand gerne befassen,
aber wir werden alle nicht ewig leben. Die Kosten einer Erdbestattung
mit Grabstein sind nicht zu unterschätzen. Selbst
in einfacher Ausfertigung kommen hier schnell 5.000 Euro
und mehr zusammen. Dazu noch Kosten für eine Kapelle, den
Leichenschmaus, Todesanzeige,… Eine Beerdigung ist für
Angehörige keine billige Angelegenheit. Umso besser also,
wenn der Familie durch Vorsorge zumindest die finanzielle Last
genommen wird. Die Leistung einer Sterbegeldversicherung
steigt durch die Überschussansammlung über die Jahre immer
weiter. Da normalerweise keine Gesundheitsprüfung nötig
wird, stellt das Sterbegeld eine der wenigen Möglichkeiten dar,
auch als bereits kranker Mensch noch Hinterbliebenenversorgung
betreiben zu können. Wird dies mit angestrebt, sollte bei der Wahl eines Tarifs darauf geachtet werden, dass die
Auszahlung an den Bezugsberechtigten ohne Zweckbindung erfolgt. Wie auch bei der Pflegeversicherung empfiehlt
es sich, hier mit der Familie zu sprechen. Nur so erfahren Ihre Angehörigen von Ihren Vorstellungen einer Bestattung,
dem Vorhandensein einer Sterbegeldabsicherung und Ihren Wünschen, wie mit eventuell vorhandenem Restkapital zu
verfahren ist.