Kinderabsicherung
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Der 5jährige Phillip verbringt eine Woche bei seiner
Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunter will, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt die Treppe hinab und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Bruch eines Unterarms zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Hirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es aber leider zu spät. Phillip wird niemals wieder ohne fremde
Hilfe leben können. Die Behandlungskosten werden zwar durch die Krankenversicherung der Eltern gedeckt, die anfallenden Kosten für den Hausumbau, Intensivtherapie, etc. gehen jedoch zu Lasten der Eltern.
Bei der 2jährigen Lisa wird ein schwerer Herzfehler
diagnostiziert. Fälle dieser Art wurden vereinzelt bereits erfolgreich von einem Spezialisten in Heidelberg operiert. Dieser Arzt rechnet allerdings nicht im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern nur mittels Honorarvereinbarung. Lisas Eltern können
ihre Krankenkasse zwar zu einer Teilübernahme der Kosten bewegen, müssen mit der Hausbank aber dennoch über einen größeren Kredit verhandeln.
Zum sechsten Geburtstag erhält Annalena von ihrer Oma einen Rentenvertrag, den diese mit einem monatlichen Sparbeitrag bedient. Wenn Annalena 20 wird, erhält sie für sechs Jahre eine monatliche Rente aus diesem Vertrag. Sie hofft, dass sie einmal studiert und möchte ihr auf diesem Weg ein „privates BAföG“ bescheren, damit sie sich einmal ganz auf ihr Studium konzentrieren kann und nicht noch parallel arbeiten muss.
Welche gesetzlichen Absicherungen für Kinder bestehen?
Im Rahmen der Familienversicherung sind Kinder über die Mitgliedschaft eines Elternteils gesetzlich krankenversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs
der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Privat Krankenversicherte können ihre Kinder per Meldung in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst wählen.
Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon erleiden Kinder unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für eine ausreichend hohe Kapitalleistung für
die übers Leben anfallenden Umbaukosten und andere finanzielle Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden.
Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden.