Wenn man flügge wird...
Persönliche Absicherung
Es mag Ihnen verfrüht erscheinen, aber schon zu Beginn der Ausbildung sollte man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben aus.
Trifft es junge Arbeitnehmer, kann dies doppelt schwer wiegen,
da zu Beginn der Ausbildung noch keinerlei Absicherung über
die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfolgt. Hierfür muss
zunächst eine fünfj.hrige Wartezeit erfüllt werden.
88,5 % aller Berufsunfähigkeitsfälle haben eine Krankheit zur
Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen
Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Die guten
Tarife am Markt leisten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich
sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen,
Depressionen, Rehamaßnahmen nach einem Unfall, etc.
Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet
auch für einen Auszubildenden die Möglichkeit, bis zu
1.000 Euro monatlicher Rente abzusichern, also durchaus
eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes
Leben bestreiten kann. Eine spätere Anpassung der Absicherung
an das höhere Einkommen als ausgelernte Fachkraft, ist
in vielen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Bedingt durch das junge Alter und dem damit verbunden meist
guten Gesundheitszustand, ist diese wichtigste aller persönlichen
Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Auf sie sollte
keinesfalls verzichtet und so schnell wie möglich abgeschlossen
werden.
Daneben gehen 11,5 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurück. Sie können über eine Unfallversicherung finanziell
abgesichert werden. Allerdings ist eine Unfallversicherung erstlinig dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus
einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl.
dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.
Auch das Thema Altersvorsorge sollte möglichst frühzeitig
angegangen werden. Sie haben vermutlich wohl noch nie
langfristig so viel Geld verdient wie jetzt. Man richtet sein
Konsumverhalten nach den verfügbaren Mitteln aus, daher
wird Ihnen Geld nicht fehlen, an das Sie nicht gewöhnt sind. Im
Kern ist der Vermögensaufbau für das Alter eine sehr einfache
Sache: Für ein bestimmtes Sparziel muss über eine bestimmte
Anzahl von Jahren ein bestimmter Sparbeitrag angesammelt
werden. Wer mit 17 Jahren bis zum 67. Lebensjahr monatlich
100 Euro spart, hat am Ende (ohne Zinsgewinn) 60.000 Euro.
Wer wartet bis er 30 ist, muss für das selbe Ergebnis bereits
167 Euro sparen, der 40jährige gar 186 Euro. Zeit ist also
ein wichtiger Faktor, wenn man die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses
Problem kümmert, der wird vom Zinses-Zins-Effekt belohnt. Je nach gewünschter Flexibilität, steuerlicher Behandlung
und Risiko-Vorlieben kann ein anderer Durchführungsweg oder
ein anderes Produkt der bzw. das für Sie passende sein. In
welcher Kombination es am besten passt, können wir nur im
persönlichen Gespräch feststellen. Auf den Sonderfall „Riester-
Rente“ sei hier aber bereits hingewiesen:
Bedingt durch die relativ niedrige Ausbildungsvergütung
erhalten Auszubildende bereits bei sehr geringen monatlichen
Sparraten die volle Riester-Förderung. Diese beträgt pro Jahr
immerhin 154 Euro. Wer bis zum 25. Lebensjahr erstmalig
einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich noch einen
einmaligen Berufsstarterbonus in Höhe von 200 Euro.
Beispiel:
18jähriger Auszubildender zum Verfahrensmechaniker
(2. Lehrjahr), Ausbildungsvergütung 650 Euro
Nötiger Monatsbeitrag für Riester: 13,17 Euro (=158,04 Euro im Jahr)
Förderung im ersten Jahr: 154 Euro Grundförderung + 200 Euro Berufsstarterbonus = 354 Euro Gesamtförderung
In diesem Beispiel erhält der Auszubildende mehr als das Doppelte seines Eigenbeitrags als Fördergeschenk. Eine
Riester-Rente kann also eine sehr lohnende Form der Altersvorsorge sein.
Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert. Sie fallen somit mit Ausbildungsbeginn aus
der elterlichen Familienversicherung heraus. Da der größte Teil
der Leistungen der 145 Krankenkassen in Deutschland über
das Sozialgesetzbuch geregelt werden, sind diese Leistungen
absolut identisch. Lediglich bei den freiwilligen Leistungen gibt
es kleine Unterschiede.
Fest steht auf jeden Fall, dass es enormen Bedarf bei
der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung der
gesetzlichen Krankenversicherungen gibt. Bedingt durch das
normalerweise junge Alter eines Auszubildenden, sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv.
Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahnzusatz, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…).
Vor allem der Bereich der stationären Zusatzversicherung verdient hier große Aufmerksamkeit.
Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt.
Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein-, bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten
Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den
erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist auch ein
schneller Genesungsverlauf.
Während der Ausbildung noch mitversichert ?!?
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt,
muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz
leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines
Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend
hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen
gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist
eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte
ausbrennt. Für die Dauer der ersten Berufsausbildung sind Sie
im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern
abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr
unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem
Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Beziehen Sie eine
eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf
zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung
empfehlen wir den umgehenden Abschluss eines eigenen Vertrags.
Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden
Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang
deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden,
über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen
Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung
kommt für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte sind Sie im Regelfall,
wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen
Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen.
Falls Sie die erste eigene Wohnung bzw. ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort beziehen, sollten Sie diesen gemieteten
Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie
bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso wäre zu prüfen, ob Ihr erster PKW mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall
kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!
Zum Ausbildungsbeginn belohnen sich junge Leute naturgemäß
mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto.
Leider zeigen die Statistiken, dass junge Fahrer um ein Vielfaches
häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies
bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies
spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger
für seine KFZ-Versicherung zahlen muss. Um die Kosten hier
gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung
des Wagens auf einen Elternteil laufen zu lassen. Gibt es
bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt
eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser oft noch
genutzt werden. Haben Sie den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt
auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Sie erhalten jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als Sie selbst seit
Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung
sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits
oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursachen Sie einen Schaden, bei dem ein
Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.
Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat
an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da
die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung
nicht dem Versicherungsnehmer persönlich gehören müssen,
besteht auch für Ihr Eigentum in der Wohnung Ihrer Eltern
Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung
ist auch die sog. Außenversicherung. Diese bietet
vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz.
Es kann sein, dass die Hausratversicherer Ihrer
Eltern die ggf. von Ihnen bezogenen Räume noch nicht als
gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat den
Sie in der „eigenen Bude“ haben, wäre dann grundsätzlich
im Rahmen der Außenversicherung mit versichert. Dies muss
im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die
geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags
versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung diese
Summe übersteigen, empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.
Die Glasversicherung zählt zu den nicht unbedingt notwendigen
Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch
erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien
nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer
Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung,
weil Sie die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu
fest zugeschlagen haben, müssten Sie für die Reparatur ohne
Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung
ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den
Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch
Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.
In der Ausbildung sind Sie nun während der Arbeits- und
Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die
gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen
sind in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen
Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus
entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens
20 %-igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in
Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten
Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht
sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten
Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei
allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule)
gilt. Außerdem leistet die private Unvallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der
gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen,
das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal
gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten
Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen.
Besteht bereits eine private Unfallversicherung für Ihre Eltern, in der auch Sie mit abgesichert sind, sollte die Berufsgruppe
überprüft werden, in der Sie nun tätig sind. In der Regel können Sie nur bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif
versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung an die korrekte
Berufsgruppe erfolgen. Handwerklich tätige Personen müssen, bedingt durch ihr höheres Unfallrisiko, einen höheren
Beitrag zahlen. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten
eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können!